Service Antrag Datenschutz

  1. Die MeinPlus GmbH, Leipziger Straße 35, 65191 Wiesbaden (nachfolgend „Betreiber“) betreibt das Vorteilsprogramm MeinPlus (nachfolgend „MeinPlus“ oder „Programm“). An dem Programm können sich Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe (nachfolgend „VR Banken“), VR Bankmitglieder und VR Bankkunden (nachfolgend „Nutzer“) sowie Drittunternehmen (nachfolgend „Partner“) beteiligen. Die teilnehmenden Nutzer können bei den Partnern bei Zahlung mittels einer zugelassenen Zahlungskarte einer teilnehmenden VR Bank oder eines anderen zugelassenen Zahlungsinstruments einer teilnehmenden VR Bank Cashback-Beträge sammeln; zu diesem Zweck kooperiert der Betreiber mit der VR Payment GmbH (nachfolgend „VR Payment“), die das entsprechende Cashback-Konto (nachfolgend „MeinPlus Konto“) für den Nutzer einrichtet und führt, so dass dieser die gesammelten Cashback-Beträge über die Verwaltungsoberfläche von www.meinplus.de sowie über die MeinPlus App einsehen und darüber verfügen kann.
  2. Der Betreiber unterhält für das Programm MeinPlus unter anderem eine Service-Hotline, die Website www.meinplus.de, Datenbanken der Partner und die MeinPlus App. Weitere Informationen zum Programm sind auf www.meinplus.de abrufbar, für Partner ebenfalls unter www.partner.meinplus.de.
  3. Die vorliegenden MeinPlus Vertragsbedingungen für Partner (nachfolgend auch „Vertragsbedingungen“) finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen teilnehmenden Partnern und dem Betreiber im Zusammenhang mit Leistungen des Betreibers im Rahmen des Vorteilsprogramms MeinPlus Anwendung. Partner im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und den teilnehmenden Banken einerseits, sowie mit teilnehmenden Nutzern andererseits, wird jeweils in gesonderten Vertragsbedingungen geregelt.
  4. Der Vertrag zur Teilnahme an dem Programm kommt durch das Absenden des unterschriebenen Service-Antrags (auch mit elektronischer Signatur möglich) durch den Partner und die Bestätigung der Vertragsannahme durch den Betreiber per E-Mail zustande.
  5. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn und soweit der Betreiber diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis der AGB des Partners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen.
  6. Wir behalten uns das Recht vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden wir Sie über die neuen Bedingungen in Textform informieren. Die entsprechenden Änderungen unserer Vertragsbedingungen treten frühestens zwei Monate nach der Änderungsmitteilung an Sie in Kraft. Während dieser Frist können Sie einer Änderung ausdrücklich in Textform widersprechen. Sofern Sie keinen Widerspruch einlegen, erklären Sie sich mit der Geltung der geänderten Nutzungsbedingungen einverstanden.
  7. Angebote des Betreibers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Betreiber dem Partner Kataloge, Preisverzeichnisse, Informationsschreiben oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Betreiber sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
  8. Die Bestellung der Leistungen durch den Partner gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Betreiber berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, in Textform (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der bestellten Leistungen gegenüber dem Partner erklärt werden.
  9. Der Betreiber ist grundsätzlich berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zuverlässige Subunternehmer heranzuziehen.
  10. Der Betreiber behält sich vor, das Programm jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern; die Vorschrift gemäß Absatz 7 bleibt unberührt. Der Betreiber behält sich außerdem vor, MeinPlus jederzeit ohne Angaben von Gründen endgültig einzustellen.

§ 2 Leistungen im Rahmen von MeinPlus Cashback

  1. Sofern der Partner die auf der Partner-Informationsseite unter MeinPlus.de näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, um am MeinPlus Cashback-Programm teilnehmen zu können, dann kann sich der Partner für die Teilnahme anmelden. Die Bereitstellung der Geldbeträge für die Ausgabe von Cashback-Beträgen erfolgt durch die teilnehmenden Partner.
    Die Berechnung der Geldbeträge für die Ausgabe von Cashback-Beträgen sowie deren Speicherung und die Verwaltung der Cashback-Beträge im Rahmen des MeinPlus Kontos leistet die VR Payment gegenüber dem Nutzer. Für die Eröffnung, Nutzung und Schließung des MeinPlus Kontos des Nutzers ist ebenfalls die VR Payment verantwortlich.
  2. Nachdem der Partner die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt hat, gewährt der Partner allen teilnehmenden Nutzern für den Bezug von rabattfähigen Waren (ausschließlich Artikel ohne Preisbindung) in den teilnehmenden Geschäftslokalen (oder geeigneten Online-Angeboten) des Partners einen Rabatt in Form eines Cashbacks vom Kaufpreis oder Umsatz je Transaktion. Transaktion bedeutet hierbei der Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags mit einem Nutzer, der mittels einer zugelassenen Zahlungskarte einer teilnehmenden VR-Bank oder eines anderen zugelassenen Zahlungsinstruments einer teilnehmenden VR Bank (nachfolgend „MeinPlus Zahlungsinstrument“) durchgeführt wird. Der Betreiber behält sich vor, jederzeit die für MeinPlus zugelassenen Zahlungsinstrumente um weitere Zahlungsinstrumente zu erweitern. Der jeweilige Cashback-Satz wird durch den Partner für den gesamten Zeitraum bzw. die Zeiträume gewährt, den oder die der Partner im Service-Antrag gewählt hat.
  3. Wird ein Einkauf bzw. Umsatz mit einem MeinPlus Zahlungsinstrument an einem registrierten elektronischen Zahlungsterminal in einem Geschäftslokal des Partners bezahlt, werden die Transaktionsdaten einschließlich des getätigten Umsatzes über die teilnehmende VR Bank des Nutzers an das Programm zur Cashback-Berechnung und -Gewährung übermittelt. Der Partner ist mit der entsprechenden Weiterleitung, Verarbeitung und Speicherung der Transaktionsdaten einverstanden.
  4. Kommt es durch Nutzer zu Retouren, gleich aus welchem Rechtsgrund, so kann nur dann auch eine Cashback-Rückerstattung an den Partner erfolgen, wenn der Partner diese Retoure in seinem MeinPlus Partner-Portal einträgt und das Cashback vom Nutzer noch nicht verausgabt wurde.
  5. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kennungen all seiner elektronischen Zahlungsterminals (Terminal-IDs, TID) immer aktuell und zutreffend in der MeinPlus Partner-Datenbank gepflegt sind, da diese ein wesentliches Kriterium sind, um die Zahlungstransaktionen dem jeweiligen Partner zuzuordnen.
  6. Der Partner wird das ihm von MeinPlus zur Verfügung gestellte Werbematerial, insbesondere die Akzeptanzzeichen von MeinPlus (Aufkleber), an eine für die Nutzer deutlich sichtbare Stelle anbringen bzw. auslegen.
  7. Der Partner wird nicht rabattfähige Waren von dem Programm ausschließen. Als nicht rabattfähige Waren gelten: Bücher, Zeitungen & Zeitschriften, Tabakwaren, Pfand, Telefon- & Gutscheinkarten, Leistungen und Produkte der Deutschen Post AG. Der Partner ist berechtigt, nach eigenem Ermessen weitere Waren als nicht rabattfähige Waren einzustufen.

§ 3 Marketingleistungen durch den Betreiber

  1. Der Betreiber wird für den Partner auf dem Portal www.meinplus.de einen Partnereintrag inklusive Firmenlogo und der Nennung des gewährten Vorteils erstellen. Dieser Eintrag verlinkt auch zum Internetauftritt des jeweiligen Partners. Der Partnereintrag wird außerdem bundesweit auf den Websites der teilnehmenden Banken, in der vorhandenen MeinPlus App sowie auf der zentralen MeinPlus Social-Media-Kanälen (v.a. Facebook, Instagram und YouTube) und ggf. auf denen der teilnehmenden Banken dargestellt. Der Partner stimmt diesem Eintrag zu; dies gilt auch für die Verwendung etwaiger Marken oder Zeichen des Partners, soweit diese Verwendung für die Erstellung des Partnereintrags oder zum Hinweis auf den Partner in elektronischen oder Print-Kanälen erforderlich oder zweckmäßig ist.
  2. Der Betreiber informiert die am Programm teilnehmenden Banken laufend über die Partner und die jeweils gewährten Vorteile.
  3. Der Betreiber stellt dem Partner im Partnerportal einen Marketing-Report mit den wichtigsten Kennzahlen zu den gewährten Cashback-Beträgen zur Verfügung.
  4. Der Partner kann optional weitere, kostenpflichtige Marketingkampagnen buchen. Der Betreiber spricht in diesem Fall speziell die Nutzerzielgruppe des Partners nach dessen ausgewählten Kriterien, z.B. Alter, Geschlecht, Interessen an.
  5. Der Betreiber bietet einen speziellen E-Mail-Newsletter für Partner an, der vom Partner bei Angabe einer oder mehrerer E-Mail-Adressen abonniert werden kann. Der Partner versichert in diesem Zusammenhang gegenüber dem Betreiber, dass der jeweilige Empfänger des Newsletters mit dem Erhalt des Newsletters einverstanden ist und stellt den Betreiber insoweit von Ansprüchen seiner Mitarbeiter frei. Der Partner ist verpflichtet, dem Betreiber rechtzeitig mitzuteilen, sofern ein Empfänger des Newsletters nicht mehr mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sein sollte oder eine angegebene E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv sein sollte, z. B. wenn der entsprechende Mitarbeiter des Partners das Unternehmen verlassen hat.

§ 4 Zugang zum MeinPlus Partnerportal und dessen Inhalte

  1. Der Partner kann sich nach Registrierung in sein Partnerportal einloggen und ggf. Änderungen seiner Partnerdaten vornehmen sowie eine Übersicht über seine Transaktionen und abrechnungsrelevante Informationen (Cashback, Serviceentgelte) einsehen.

§ 5 Abrechnung und Leistungen der VR Payment

  1. Die Abrechnung der Cashback-Beträge mit den Partnern und die Auszahlung der Cashback-Beträge an die Nutzer erfolgt durch die VR Payment. Für die Auszahlung der Cashback-Beträge an die Nutzer führt die VR Payment die entsprechenden MeinPlus Konten der Nutzer, die mit E-Geld (mithin elektronisch gespeicherten Werteinheiten) aufgeladen werden können. Die Auszahlung der Cashback-Beträge an die Nutzer erfolgt durch Aufladen der MeinPlus Konten des jeweiligen Nutzers mit E-Geld in Höhe der gesammelten Cashback-Beträge.
  2. VR Payment erstellt auf Geheiß des Betreibers außerdem Abrechnungsinformationen über die von dem Partner geschuldeten Cashback-Beträge. Die Abrechnungsinformationen werden auf wöchentlicher Basis erstellt und können von dem Partner im MeinPlus Partnerportal eingesehen werden.
  3. Die Cashback-Beträge werden von der VR Payment wöchentlich eingezogen, hierzu werden die Verbindlichkeiten und Forderungen gegeneinander aufgerechnet. Soweit VR Payment unter diesem Vertrag eine SEPA-Lastschrift bzw. eine Firmenlastschrift vornimmt, wird VR Payment diese mit dem genauen Datum der Lastschriftfälligkeit mit einer Frist von einem (1) Bankarbeitstag vorher gegenüber dem Partner ankündigen. Diese Vorankündigung (Pre-Notification) wird dem Partner im MeinPlus Partnerportal zur Verfügung gestellt.
  4. Nach erfolgtem Einzug der Cashback-Beträge von dem Partner wird die VR Payment die den Nutzern geschuldeten Cashback-Beträge mittels Aufladung der MeinPlus Konten der jeweiligen Nutzer mit E-Geld auszahlen.

§ 6 Service

  1. Der Service umfasst die Annahme von Fragen von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr per Telefon unter der Rufnummer 0611/5066- 2830 oder per E-Mail: partner@meinplus.de.
  2. Die betriebsfähige Bereitstellung der Leistungen des Betreibers gilt mit der Zustellung der für den Zugang erforderlichen Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) bzw. der entsprechenden E-Mail an den Administrator als erfolgt.

§ 7 Verfügbarkeit der Website und App

  1. Die Website www.meinplus.de und die MeinPlus App sind grundsätzlich 24 Stunden pro Tag verfügbar. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von erforderlichen Wartungen oder Internetausfällen zu Unterbrechungen der vorgenannten Verfügbarkeit kommt. Unterbrechungen können darüber hinaus durch höhere Gewalt oder andere, von dem Betreiber nicht zu vertretende Ursachen entstehen. Insofern besteht kein Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals und der MeinPlus App.
  2. Zu Wartungszwecken – insbesondere für Änderungen und Aktualisierungen der MeinPlus Server – können die Leistungen außer Betrieb genommen werden (Wartungsfenster). Die Wartungszeiten werden mit einem Vorlauf von einer Woche per E-Mail und im MeinPlus Partnerportal an die Partner kommuniziert. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung einer Verfügbarkeit ein.

§ 8 Preise und Vergütung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise gemäß MeinPlus Preisliste, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preisliste unterliegt der Geheimhaltung.
  2. Der Betreiber erstellt am jeweils letzten Arbeitstag des Kalendermonats eine Abrechnung über die Serviceentgelte für die Nutzung von MeinPlus und zieht diese per Lastschrifteinzug ein.
  3. Sollte es zu Rücklastschriften kommen, so behält sich der Betreiber vor, die Cashback-Funktionalität des Partners zumindest bis zur Klärung des Sachverhalts, oder unter Umständen auch dauerhaft, zu sperren. Gleiches gilt im Falle einer Inanspruchnahme des Betreibers durch Dritte wegen etwaiger Verstöße gegen gesetzliche Preisbindungsvorschriften, wenn sich herausstellen sollte, dass im Wege von generierten Cashback-Beträgen Rabatte auf preisgebundene Artikel gewährt wurden.
  4. Soweit der Betreiber unter diesem Vertrag eine SEPA-Lastschrift bzw. eine Firmenlastschrift vornimmt, wird er diese mit dem genauen Datum der Lastschriftfälligkeit mit einer Frist von einem (1) Bankarbeitstag vorher gegenüber dem Partner ankündigen. Diese Vorankündigung (Pre-Notification) wird dem Partner im MeinPlus Partnerportal zur Verfügung gestellt.

§ 9 Missbrauch des Vorteilsprogrammes

  1. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Partner wegen Missbrauchs von der Teilnahme an MeinPlus auszuschließen. Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Partner die Dienste des Vorteilsprogrammes stört oder diese missbräuchlich nutzt oder seine Zugangsdaten Dritten unberechtigterweise zur Verfügung stellt und diese das Vorteilsprogramm nutzen.

§ 10 Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
  2. In den ersten 12 Monaten ab Beginn der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags ausgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit hat der Partner das Recht, die Teilnahme an MeinPlus mit einer Frist von einem (1) Monat durch schriftliche Mitteilung an den Betreiber zu beenden. Der Betreiber kann den Partner nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem (1) Monat von der Teilnahme an MeinPlus ausschließen; im Falle einer Einstellung des Programms kann der Betreiber den Partner auch ohne Einhaltung einer Frist von der Teilnahme an MeinPlus ausschließen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung ist der Partner verpflichtet, die Hinweise auf die Möglichkeit für MeinPlus Nutzer, Cashback bei Transaktionen beim Partner zu erhalten, rechtzeitig zu entfernen, sowohl in den Geschäftslokalen als auch in der Werbung des Partners (offline oder online). Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung werden die Kennungen der elektronischen Zahlungsterminals (Terminal-IDs, TID) des Partners seitens des Betreibers deaktiviert, so dass keine Cashback-Beträge mehr durch Zahlungstransaktionen generiert werden können.

§ 11 Haftung und Freistellung

  1. Der Betreiber haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit, im Fall von Personenschäden, Garantien sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt.
  2. Der Betreiber haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet der Betreiber nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und/oder Mangelfolge-schäden. Kardinalpflichten umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Falle eines Datenverlustes besteht die Haftung seitens des Betreibers insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung bzw. ordnungsgemäßem Anstoß der Datensicherung durch den Partner eingetreten wäre, begrenzt sich also auf den Aufwand, der nach der hypothetisch ordnungsgemäßen Datensicherung seitens des Nutzers entstehen würde.
  4. Im Übrigen ist jede Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
  5. Der Partner verpflichtet sich, den Betreiber auf erstes Anfordern zu entschädigen, schadlos zu halten und sonst wie Ausgleich zu leisten für jegliche Ansprüche, Forderungen, Ausgaben oder Kosten (einschließlich Rechtsberatungskosten, Bußgeldern oder Strafzahlungen), die dem Betreiber entstehen oder die der Betreiber erleidet, infolge von Verstößen des Partners gegen diese Vertragsbedingungen, gegen anwendbares Recht und/oder Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild etc.) oder aufgrund der Nutzung des MeinPlus Kontos und der MeinPlus Dienstleistungen. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 12 Geistiges Eigentum

  1. Alle Rechte an vertragsgegenständlichen Werken (z. B. Software, App etc.), insbesondere das Urheberrecht und sonstige immaterielle Rechte (Design, Patente, Marken etc.), stehen im Verhältnis zum Partner ausschließlich dem Betreiber oder dessen Lizenzgebern bzw. Subunternehmern zu, auch soweit vertragsgegenständliche Werke (z. B. Software) durch Vorgaben oder Mitarbeit des Partners entstanden sind.
  2. Der Partner erhält an vertragsgegenständlicher Software nur etwaige explizit eingeräumte Befugnisse, soweit nicht anders vereinbart lediglich nichtausschließliche Rechte zur Nutzung für eigene Geschäftsangelegenheiten während der vereinbarten Laufzeit.
  3. Vorstehendes gilt entsprechend für sonstige dem Partner eventuell im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Nacherfüllung und/oder der Software-Pflege überlassene Software und alle sonstigen in diesem Rahmen überlassenen Gegenstände (mit Ausnahme gekaufter Hardware), Arbeitsergebnisse und Informationen.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  2. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass sämtliche eigene Mitarbeiter, die mit der Abwicklung des Vertrages befasst sind, zuvor auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden.
  3. Soweit im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine Auftragsverarbeitung durch eine der Vertragsparteien vorliegt, werden die Vertragsparteien eine den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechende Vereinbarung über Auftragsverarbeitung abschließen und diese dem Vertrag als gesonderte Anlage beifügen.
  4. Der Partner bestätigt mit dem Vertragsschluss, die jeweils geltende Datenschutzerklärung MeinPlus für Banken und Partner zur Kenntnis genommen zu haben und den Inhalt an diejenigen Mitarbeiter weitergeleitet zu haben, die mit der Abwicklung des vorliegenden Vertragsverhältnisses befasst sind.
  5. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und über die Vertragslaufzeit hinaus vertraulich zu behandeln. Beide Vertragsparteien verpflichten auch ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel. Der Nachweis einer ergänzenden oder ändernden Nebenabrede bleibt zulässig.
  2. Für die gesamte Vertragsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Wiesbaden.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Im Falle der Unvollständigkeit dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrags bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen beachtet worden wäre.
  4. Der Betreiber hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit ganz oder teilweise auf eine andere Gesellschaft zu übertragen. Der Inhalt des Vertrages bleibt in diesem Fall unberührt und der Partner hat ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass der Übergang auf eine ganz bestimmte neue Gesellschaft für den Partner aus nachvollziehbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar ist.

MeinPlus Partnervertrag, Bedingungen, DSE ÜL 2023-08-23